Basis-Paket | Residenz schlüsselfertig

Mit slowakischer Residenz 0 % Steuer auf Ihre Pension zahlen

Sie möchten mehr von Ihrer österreichischen Pension behalten? Mit Steuerresidenz in der Slowakei zahlen Pensionisten 0 % Einkommensteuer auf ihre Pension. Vividam übernimmt alles für Sie – rechtssicher und auf Deutsch.

Wie viel sparen Sie?

Geben Sie Ihre monatliche Bruttopension ein und sehen Sie sofort, wie viel Ihnen Österreich jährlich an Steuern abnimmt.

Erste Person

Wie viel Geld kommt auf Ihr Konto aus der Pension

Falls Folgendes auf Sie zutrifft, bitte ankreuzen:

Hinweis zur Beamtenpension: Nach DBA Österreich-Slowakei (Art. 19) behält Österreich das Besteuerungsrecht für Pensionen aus öffentlichem Dienst. Für diese Person wird keine Ersparnis berechnet. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung →
EUR

Österreichischer Wohnsitz

Bruttopension in Österreich

0 €

Steuersatz Österreich

0 %

Steuerbelastung pro Monat

0 €

Slowakischer Wohnsitz

Steuersatz Slowakei

0 %

Ihre Nettopension mit slowakischem Wohnsitz

0 €

Bei Beamtenpension verbleibt die Steuerpflicht gemäß DBA Art. 19 in Österreich. Eine Ersparnis durch slowakischen Wohnsitz ist hier nicht möglich.

Erste Person

Wie viel Geld kommt auf Ihr Konto aus der Pension

Falls Folgendes auf Sie zutrifft, bitte ankreuzen:

Hinweis zur Beamtenpension: Nach DBA Österreich-Slowakei (Art. 19) behält Österreich das Besteuerungsrecht für Pensionen aus öffentlichem Dienst. Für diese Person wird keine Ersparnis berechnet. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung →
EUR

Österreichischer Wohnsitz

Bruttopension in Österreich

0 €

Steuersatz Österreich

0 %

Steuerbelastung pro Monat

0 €

Slowakischer Wohnsitz

Steuersatz Slowakei

0 %

Ihre Nettopension mit slowakischem Wohnsitz

0 €

Bei Beamtenpension verbleibt die Steuerpflicht gemäß DBA Art. 19 in Österreich. Eine Ersparnis durch slowakischen Wohnsitz ist hier nicht möglich.

Ihre jährliche Ersparnis mit slowakischem Wohnsitz

0 €

* Orientierungsberechnung basierend auf österreichischen Steuersätzen 2026, inkl. Pensionistenabsetzbetrag und Krankenversicherungsbeitrag (6 %). Österreichische Pensionen werden 14× jährlich ausgezahlt. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden mit der begünstigten Sechstelregelung (6 % über 620 € Freibetrag) besteuert.
Berechnung gilt für gesetzliche ASVG-Pensionen. Bei Beamtenpensionen, privaten Pensionen (2./3. Säule) oder zusätzlichen Einkünften (Vermietung, selbstständige Tätigkeit) kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Jeden Monat verlieren Sie Geld

Jeden Monat nimmt Ihnen Österreich 375–1200 EUR oder mehr von der Pension

Bei einer durchschnittlichen österreichischen Pension von 2.200 EUR monatlich zahlen Sie rund 5.000 EUR Steuern pro Jahr. Dieses Geld müssen Sie nicht zahlen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei macht es möglich. Völlig legal.

Zum Beispiel 2200 € Bruttopension

Pension in Österreich

Besteuert mit 20–40 %

Bruttopension (monatlich)2.200 EUR
Jahrespension (14×)30.800 EUR
Einkommensteuer jährlich−5.197 EUR
Netto-Jahreseinkommen25.603 EUR

Empfohlen

Pension mit SK-Residenz

0 % Steuer auf Pensionen

Bruttopension (monatlich)2.200 EUR
Jahrespension (14×)30.800 EUR
Einkommensteuer jährlich0 EUR
Netto-Jahreseinkommen30.800 EUR

Ihre jährliche Ersparnis

5.197 EUR

Das sind 433 EUR monatlich mehr in Ihrer Tasche

Ihr österreichischer Pass bleibt Ihnen

Die Residenz in der Slowakei ändert nichts an Ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft. Ihr Reisepass bleibt gültig, Ihre Rechte als EU-Bürger bleiben vollständig erhalten. Sie reisen weiterhin ohne Einschränkungen – die Slowakei ist EU- und Schengen-Mitglied.

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bleibt

  • Reisepass bleibt gültig

  • Volle EU-Reisefreiheit

  • Nur Steuerresidenz ändert sich

  • Slowakei ist EU- und Eurozone-Mitglied

Stellen Sie sich vor, was Sie mit dem gesparten Geld alles machen können

Jedes Jahr haben Sie 5.000+ EUR mehr zur Verfügung. Das sind keine Zahlen auf dem Papier – das sind echte Erlebnisse, Geschenke und Komfort, die Sie sich verdient haben.

Für die Enkelkinder

Geschenke für die Enkel – ohne schlechtes Gewissen

Ein neues Fahrrad, der erste Laptop für die Schule, oder einfach Geld für die Zukunft sparen. Vom Ersparten können Sie der großzügige Opa oder die großzügige Oma sein.

  • 500–1.000 EUR jährlich für Geschenke

Urlaub

3 Wochen am Meer. Jedes Jahr.

Kroatien, Italien, Griechenland. All-inclusive für zwei Personen für 3 Wochen kostet ca. 3.000 EUR. Vom Steuerersparten leisten Sie sich das – und es bleibt noch übrig.

3.000 EUR von 5.000

Gesundheit

Zahnarzt, Augenarzt, Vorsorge – ohne Wartezeit

Premium-Untersuchungen, Zahnimplantate, neue Brille. In der Slowakei zum halben Preis. Und vom Ersparten leisten Sie sich das ohne Nachdenken.

1.500 EUR von 5.000

Restaurant jede Woche

Abendessen für zwei in der Slowakei: 25–35 EUR. In Österreich: 70–100 EUR.

52 Abendessen/Jahr

Familienbesuche

Regelmäßige Fahrten zu Kindern und Enkeln. Zug Bratislava–Wien nur 14 EUR.

Jedes Wochenende

Finanzielle Reserve

Unerwartete Reparatur, neue Waschmaschine, Hilfe für die Kinder.

2.000+ EUR/Jahr

Residenz in der Slowakei. Wir erledigen alles für Sie.

Sie müssen die slowakischen Gesetze nicht kennen. Sie müssen nicht zu den Behörden gehen. Sie müssen nicht umziehen. Unsere Anwaltskanzlei kümmert sich um alles.

Es genügt, sich 183 Tage im Jahr in der Slowakei aufzuhalten. Den Rest des Jahres können Sie überall verbringen. Wien ist nur 60 Minuten von Bratislava entfernt.

  • Vollständige Dokumentenvorbereitung

  • Registrierung bei der Fremdenpolizei

  • Änderung der Steuerresidenz

  • Kommunikation auf Deutsch während des gesamten Prozesses

  • Rechtliche Beratung und Vertretung

  • Alle Amtsgebühren inklusive

Anwaltskanzlei
Lizenziert in der Slowakei

Kein Vermittler. Echte Anwälte mit voller Verantwortung für Ihren Fall.

Wie funktioniert es?

In vier einfachen Schritten zur steuerfreien Pension. Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess – von der Erstberatung bis zur fertigen Steuerresidenz.

  • Kostenlose Erstberatung

    Wir analysieren Ihre Situation und berechnen Ihre genaue Ersparnis. Wir beantworten alle Fragen. Auf Deutsch. Ohne Verpflichtung.

  • Dokumentenvorbereitung

    Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente für Sie vor. Übersetzungen, Beglaubigungen, Formulare. Sie liefern nur die Grunddaten.

  • Aufenthaltsregistrierung

    Wir erledigen die Registrierung bei der Fremdenpolizei. Wir begleiten Sie persönlich. Alle Formalitäten vor Ort werden von uns erledigt.

  • Steuerresidenz

    Wir sichern die Änderung der Steuerresidenz. Ab diesem Moment zahlen Sie keine Steuer auf Ihre Pension. Ihre Pension ist Nettoeinkommen.

Steuern sind nur der Anfang. Sie sparen auch bei…

Die Residenz in der Slowakei bringt weitere finanzielle Vorteile, die vielen nicht bewusst sind.

Kfz-Versicherung: 300–700 EUR/Jahr gespart

Die Haftpflichtversicherung in der Slowakei kostet 80–200 EUR/Jahr. In Österreich zahlen Sie 400–900 EUR für das gleiche Auto.

300–700 EUR/Jahr

Lebenshaltungskosten: 25 % niedriger

Restaurant, Friseur, Reparaturen, Dienstleistungen. Alles zu einem Bruchteil des österreichischen Preises.

2.000–4.000 EUR/Jahr

Nur 60 km von Wien

Bratislava und Wien sind die am engsten verbundenen Hauptstädte Europas. 60 Min. mit dem Auto, 70 Min. mit dem Zug.

Nah an der Familie

Gleiche Währung: Euro

Die Slowakei verwendet den Euro seit 2009. Keine Wechselkursverluste, keine Überweisungsgebühren.

0 EUR Kursverluste

EU-Mitgliedstaat

Gleiche Rechte wie zu Hause. Krankenversicherung über EHIC. Freizügigkeit. Rechtssicherheit.

Voller Rechtsschutz

Deutsch und Englisch

In Bratislava und größeren Städten können Sie sich auf Deutsch verständigen. Unsere Kanzlei spricht fließend Deutsch.

Keine Sprachbarriere

Unsere Mandanten sparen bereits

Jeder von ihnen hatte die gleichen Fragen wie Sie. Heute sind sie froh, dass sie sich entschieden haben.

Ich spare 5.200 EUR jährlich an Steuern. Ich wusste nicht, dass es so einfach ist. Die Kanzlei hat alles in 4 Wochen erledigt.

H. M.
68 Jahre, Graz | Ersparnis: 5.200 EUR/Jahr

Meine Frau und ich haben im ersten Jahr zusammen fast 10.000 EUR gespart. Bratislava ist eine schöne Stadt und Wien ist gleich um die Ecke.

K. W. und E. W.
72 und 69 Jahre, Linz | Ersparnis: 9.800 EUR/Jahr

Zuerst hatte ich Angst, dass es kompliziert wird. Aber die Anwälte haben alles organisiert. Ich habe nur unterschrieben. Jetzt habe ich jeden Monat 380 EUR mehr.

R. S.
65 Jahre, Salzburg | Ersparnis: 4.560 EUR/Jahr

Residenz schlüsselfertig

Ein Preis. Alles inklusive. Keine versteckten Gebühren.

Was enthalten ist:

  • Erstberatung und Situationsanalyse

  • Berechnung der genauen Steuerersparnis

  • Vollständige Dokumentenvorbereitung

  • Amtliche Übersetzungen und Beglaubigungen

  • Aufenthaltsregistrierung bei der Fremdenpolizei

  • Persönliche Begleitung bei Behörden

  • Änderung der Steuerresidenz

  • Alle Amtsgebühren inklusive

  • Rechtliche Beratung während des gesamten Prozesses

  • Kommunikation auf Deutsch

aus nur

2.490 EUR

Bei einer durchschnittlichen Pension amortisiert sich die Investition in 3–4 Monaten

Ohne Verpflichtung. Wir sprechen zuerst.

Brauchen Sie auch Hilfe bei der Wohnungssuche? Sehen Sie unsere weiteren Pakete >

Lokale Anwaltskanzlei. Kein Vermittler.

Wir sind eine slowakische Anwaltskanzlei mit voller Lizenz. Wir sind keine Agenten, keine Berater. Wir sind Anwälte, die die volle Verantwortung für Ihren Fall tragen.

  • Lizenzierte Anwaltskanzlei – Registriert in der Slowakischen Anwaltskammer

  • Deutschsprachige Kommunikation – Während des gesamten Prozesses

  • Persönliche Betreuung – Jeder Mandant hat einen zugewiesenen Anwalt

  • Transparente Preise – Ein Preis für alles, keine versteckten Kosten

Häufige Fragen

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.

Wenn Sie Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie persönlich oder telefonisch.

Nein. Residenz bedeutet nicht Umzug. Es genügt, sich 183 Tage im Jahr in der Slowakei aufzuhalten. Den Rest des Jahres können Sie in Österreich verbringen, reisen oder die Familie besuchen. Viele unserer Mandanten behalten ihre Wohnung in Österreich und haben in der Slowakei einen zweiten Wohnsitz.

Nein, auf keinen Fall. Ihre Pension wird weiterhin von der österreichischen Versicherung in voller Höhe ausgezahlt. Es ändert sich nur, wo Sie sie versteuern. Und in der Slowakei versteuern Sie sie gar nicht.

Ja, absolut. Es handelt sich um ein Standardverfahren gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei (Artikel 18). Dieses Abkommen wurde von beiden Regierungen unterzeichnet. Es ist keine Gesetzeslücke, sondern eine bewusste Bestimmung.

Die Aufenthaltsregistrierung für EU-Bürger in der Slowakei dauert in der Regel 3–6 Wochen ab Antragstellung. Mit unserer Kanzlei ist der Prozess reibungslos. Wir bereiten alle Dokumente für Sie vor.

In Bratislava und größeren Städten sprechen viele Menschen Deutsch oder Englisch. Unsere Kanzlei kommuniziert fließend auf Deutsch. Während des gesamten Prozesses sprechen wir Ihre Sprache.

Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf Gesundheitsversorgung in der Slowakei mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Wir helfen Ihnen auch bei einer Zusatzversicherung, wenn Sie das wünschen.

Nein, auf keinen Fall. Die Residenz in der Slowakei hat keinen Einfluss auf Ihre österreichische Staatsbürgerschaft. Ihr Reisepass bleibt gültig, Ihre EU-Rechte bleiben erhalten. Es ändert sich nur Ihre Steuerresidenz.

Das Basis-Paket kostet 1.490 EUR. Dieser Betrag umfasst die komplette Residenzabwicklung einschließlich aller Amtsgebühren, Dokumente und rechtlicher Vertretung. Bei einer jährlichen Ersparnis von 4.000–7.000 EUR an Steuern amortisiert sich die Investition bereits im ersten Jahr.

Kontakt

Beginnen Sie Ihr neues Kapitel noch heute

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei für eine unverbindliche Beratung. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie einfach Sie die Residenz in der Slowakei erhalten können.

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Rechtsgrundlage

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Slowakischen Republik und der Republik Österreich, Artikel 18 (Ruhegehälter). Gesetz Nr. 595/2003 Z. z. über die Einkommensteuer, § 9 Abs. 2 Buchst. a) (Steuerbefreiung von Pensionen).

Füllen Sie das Formular aus.

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